Ingenieur-Gemeinschaft Cämmerer-Stolze - Bauplanung + Architektur - Trebsen - Foto© Rainer Sturm / Quelle pixelioIngenieur-Gemeinschaft Cämmerer-Stolze - Bauplanung + Architektur - Trebsen - Foto© Rainer Sturm / Quelle pixelioIngenieur-Gemeinschaft Cämmerer-Stolze - Bauplanung + Architektur - Trebsen - Foto© Rainer Sturm / Quelle pixelioIngenieur-Gemeinschaft Cämmerer-Stolze - Bauplanung + Architektur - Trebsen

Koordination nach BauStVo (SiGeKo)


Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf BaustellenDie "Richtlinie 92/57/EWG über zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen" ist Grundlage der deutschen "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV)".

Diese Vo schreibt Pflichten des Bauherren/Auftraggebers zur Durchsetzung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen vor.


Zu den Pflichten des Bauherren gehören u.a.

die Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes,
die Übermittlung einer Vorankündigung an die zuständige Behörde,
die Bestellung eines oder mehrerer geeigneter Koordinatoren,
die Koordinierung in der Phase der Planung der Ausführung,
die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und
die Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten
die Anwendung der Grundsätze des Arbeitsschutzes während der Baumaßnahme zu
koordinieren,
die Zusammenarbeit der Arbeitgeber auf der Baustelle zu koordinieren.

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Der Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGeKo) übernimmt Teilaufgaben des Bauherren z.B.:

Planung komplexer Schutzmaßnahmen,
Koordinierung auf der Baustelle tätiger Auftragnehmer zum Arbeitsschutz,
Erstellung/Fortschreibung einer Unterlage für spätere Arbeiten,
Fortschreibung des Sicherheits-, Gesundheitsschutzplanes,
Koordinierung der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren
durch die Arbeitgeber.

Hierfür stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

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